Gemeinsamer Antrag gegen das d’Hondtsche Verfahren

Grüne, Freie Wähler, SPD, WAN und FDP fordern eine gemeinsame Resolution

Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis90/Die Grünen, Freie Wähler, SPD, WAN und der FDP

Resolution: Keine Rückkehr zu d’Hondt!

Der Deggendorfer Stadtrat fordert den bayerischen Gesetzgeber auf, im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrWG) keinesfalls zum verzerrenden d’Hondt-Zuteilungssystem zurückzukehren.

Begründung / Gegenrede zum GO

Sie wollen einen Antrag von 18 Kollegen einfach nicht behandeln und ihn mit einem Federstrich vom Tisch wischen.
Das ist erstens eine grobe Missachtung von 45% des gewählten Stadtrates und zweitens schlichtweg Arbeitsverweigerung.
Wir wurden gewählt, um zu diskutieren, um nach Lösungen zu ringen und schließlich über Inhalte abzustimmen und nicht, um einfach nichts zu tun.

Sie behaupten, dass der SR nicht zuständig sei.
Sind wir natürlich schon, weil die Auswirkungen des jeweiligen Sitzzuteilungsverfahrens uns als SR unmittelbar betreffen. Würde d’Hondt gelten, säßen 2 Kollegen nicht hier, 5% des SR sähen also anders aus, bei gleichem Wahlergebnis wohlgemerkt!

Aber darum geht es ja gar nicht. Sie wollen sich schlicht vor einer Abstimmung drücken.
Der Bay. LT hat 2010 einstimmig (!) beschlossen, dass bei Kommunalwahlen nicht mehr das ungerechte d’Hondt-Verfahren angewendet wird. Das geschah damals auf Druck der FDP in der Koalitionsregierung.

Jetzt, mit der absoluten Mehrheit im Rücken, will die CSU-Landtagsfraktion ihre Macht in vielen Kommunen zementieren und ein System wieder einführen, das v.a. ihr selbst Vorteile verschafft.
Dagegen spricht sich aber nicht nur die Opposition aus, sondern auch der bayerische Ministerpräsident Seehofer, der Mann, den die CSU küzlich zu seinem eigenen Nachfolger bestimmt hat.

Er sagte wörtlich:
„Dem stimme ich nicht zu. Ich warne die CSU ihre Mehrheit für eine Beschneidung der Oppositionsrechte zu nutzen.“ (Münchner Merkur, 13.3.17)
„Das widerspricht in allen Facetten meiner politischen Auffassung.“ (FAZ, 15.3.17)
„Dieses (veränderte) Wahlrecht nützt vor allem einem: der CSU.“ (Welt, 13.3.17)

Und das ist jetzt ihr Dilemma!
Und deshalb dieser GO auf Nichtbefassung, weil sie offensichtlich nicht genug Courage haben abzustimmen und Farbe zu bekennen.

Aber: Wenn das die angemessene Reaktion sein soll, dann können wir künftig alle ihnen nicht genehmen Anträge durch Nichtbefassung eliminieren.
Dann stimmen wir halt künftig nur noch über CSU-Anträge ab.

Worum geht es denn eigentlich? Um eine Resolution.
Def: „…eine Erklärung, in der Forderungen erhoben werden“, nicht mehr und nicht weniger.
Und wenn wir das nicht mehr dürfen, Forderungen erheben, dann können wir einen Teil unserer Arbeit gleich einstellen.
Wir fordern z.B. auch Hochwasserschutz, obwohl darüber nicht wir zu entscheiden haben, aber wir sind von den Auswirkungen betroffen.
Darin sehen sie aber offensichtlich kein Problem.

Das alles hat die CSU/JL aber nicht überzeugt.
Deshalb hier ein Kronzeuge, dem sie hoffentlich mehr Vertrauen schenken.

Ich habe hier die Drucksache 17/10635 des Bayerischen Landtages vom 29.4.2016.
Es handelt sich um eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt (FW).
Sie fragt die Staatsregierung u.a. wieviele Kommunen, Landkreise und Bezirke eine Resolution gegen TTIP und CETA verabschiedet haben.

Die Antwort wird vom Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium und der Staatskanzlei gegeben.
Es dürften rund 100 gewesen sein. „Der Staatsregierung liegt keine Übersicht vor… Die Beschlussfassung ist eine Angelegenheit im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden, Städte und Landkreise und wird der Staatsregierung nicht notwendigerweise mitgeteilt.“

In unserer Geschäftsordnung, die wir alle einstimmig beschlossen haben, steht im §1
„Der SR beschließt über alle Angelegenheiten des eigenen und übertragenen Wirkungskreises.“

( Es gilt das gesprochene Wort.)

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