Habeck will Übergewinne abschöpfen 25. Oktober 202225. Oktober 2022 Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (© BMWK / Dominik Butzmann) Für Gas und Strom soll eine Preisbremse eingeführt werden. Das Wirtschaftsministerium will dafür Gewinne aus der Strombranche abschöpfen. Die Bundesregierung will Zufallsgewinne im Gas- und im Stromsektor abschöpfen um die Strompreisbremse zu finanzieren, so, wie es die EU-Kommission beschlossen hat. Dazu will man sich an den Vorschlägen der Gaspreiskommission orientieren. Die Regelung soll ab Dezember greifen und sich auch auf Gewinne beziehen, die seit dem 01. März erzielt wurden. Sowohl Gas- als auch Strompreisbremse sollen am 18. November im Kabinett beschlossen werden. Die Regierung möchte 90 Prozent der Erlöse von Stromunternehmen einziehen, die oberhalb der Erzeugungskosten plus eines Gewinnaufschlags liegen. Die Abschöpfung soll je nach Erzeugungsart abgestuft werden. Hintergrund der geplanten Regelung ist der rasante Anstieg der Strompreise in der Folge des Anstiegs der Gaspreise. Die Besonderheit des Strommarktes ist, dass zur Zeit vor allem Gaskraftwerke den Preis bestimmen. Kunden müssen mit hohen Preisen rechnen, während die Kosten der meisten Erzeuger nicht im gleichen Maße steigen. Atom- und Braunkohlekraftwerke produzieren günstig und garantieren aktuell extrem hohe Erlöse an den Strombörsen. Die Überschüsse bei den Erneuerbaren fließen dagegen in die EEG-Umlage und kommen so letztlich den Verbrauchern zu gute. Grundlage dieser geplanten Regelung ist die EU-Entscheidung der Energieminister vom 30.9.2022, die „Kriegsgewinne“ der Energiewirtschaft abzuschöpfen, zu versteuern und an die Verbraucher*innen in Europ zu verteilen. Der EU-Beschluss umfasst drei Elemente: 1. Stromeinsparung: Alle Mitgliedsstaaten müssen zu Spitzenzeiten 5% Strom einsparen. Der monatliche Stromverbrauch soll um 10% sinken. Das soll die Preise zu senken. 2. Erlösobergrenze für Produzenten von Erneuerbaren, Atomenergie & Kohle:Max. 180 Euro/MWh. Erlöse darüber werden zu mindestens 90% abgeschöpft. Jedes Mitgliedsland hat Spielraum bei der Ausgestaltung um mit den Einnahmen die Stromverbraucher*innen zu entlasten. 3. Sonderabgabe auf Gewinne von Energieunternehmen:33% Zusatzabgabe auf Gewinne in 2022 und 2023 von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle und Raffineriebereich, die mehr als 20% über dem Durchschnitt von 2019-2021 liegen. Die Staaten müssen mit den Einnahmen der Sonderabgabe besonders belastete Haushalte entlasten, Energieeinsparungen und Erneuerbare Energien fördern oder energieintensiven Industrien helfen, die bei der Energiewende mitmachen. Ein Knaller nebenbei ist die Rechtsgrundlage: Erstmals wurde eine EU-Entscheidung im Mehrheitsverfahren beschlossen, die Einstimmigkeitsblockade wurde durchbrochen! Ein großer Schritt zu einem geeinten Europa … Quelle: Sven Giegold