Dienstrad-Leasing (Prüfantrag) vom 14.5.2019 – abgelehnt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Moser,

die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung prüfen möge, inwieweit  ein System der Dienstrad-Überlassung für städtische Bedienstete etabliert werden kann.

Begründung:

Im vergangenen Jahr hat der Bundestag bereits die Steuerfreiheit für Dienstfahrräder beschlossen, wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn zur Verfügung gestellt werden.

Seit 1. Januar 2019 hat der Gesetzgeber nun weitere steuerliche Vergünstigungen für betrieblich genutzte (Elektro-)Fahrräder eingeführt Der geldwerte Vorteil für die Arbeitnehmer bei neu abgeschlossenen Dienstrad-Leasingverträgen bleibt im Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021 steuer- und beitragsfrei.

Diese Neuregelung der Finanzbehörden trägt dem politischen Willen bezüglich einer nachhaltigeren Mobilität Rechnung.

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