Klimaneutrale Energieversorgung im Landkreis

Deggendorf, 07.06.2023

Anfrage: Klimaneutrale Energieversorgung und -nutzung im Landkreis

Sehr geehrter Herr Landrat Sibler,

die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellt gemäß Art. 23 Abs. 2 Satz 2 LkrO folgende Anfrage:

Welche Maßnahmen sind geplant, um die Energieversorgung und -nutzung, wie den Ausbau der Windenergie- und Biomasse-Nutzung im Landkreis, den Ausbau des regionalen Stromnetzes, die Speicherung / Elektrolyse zu etablieren.

Zur Begründung:

Die Klimaziele der Bayerische Staatsregierung im Klimaschutzgesetz lauten wie folgt:
1. Klimaneutralität Bayerns bis 2040,
2. Klimaneutralität Staatsregierung bis 2023,
3. Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 65 Prozent bis 2030.

Damit diese eingehalten werden können, benötigt der Landkreis eigene, wirtschaftlich tragfähige Energieprojekte. Es soll nicht nur der Energiebedarf der Landkreisliegenschaften so weit wie möglich mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden, sondern es müssen auch Konzepte für den gesamten Landkreis durch interkommunale Zusammenarbeit für einen Energiemix aufgestellt werden. Mit dem Energiemasterplan von 2015 haben wir hierfür schon eine Grundlage.

Hierzu möchten wir auf folgende Quelle verweisen: Dr. Hofer, Referent für Klima-u. Energiewende des Bay. Landkreistages, schreibt über die Novellierung des Bay. Klimaschutzgesetzes, vom 01.01.2023: „Landkreise dürfen sich energiewirtschaftlich betätigen.“
Die Gründung von Regionalwerken, von interkommunaler Angebotsplanung bis – gegebenenfalls über die Landkreisgrenzen hinaus – überörtliche Kommunalunternehmen, wie Anstalten des öffentlichen Rechts, ist dazu notwendig. Neben der Koordinierung und Ausgestaltung der regionalen Energieerzeugung ist das als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sehen.
Wir nehmen Bezug auf: Dr. Christian Hofer, Landkreistag Kompakt, Ausgabe Nr. 2/2023, Seite 10: Klima und Energiewende im Zeitalter multipler Krisen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Heilmann-Tröster
Fraktionsvorsitzender B‘90/Die Grünen

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