Sozialgerechte Bodennutzung vom 2.6.2019 – angenommen 14. Juni 20198. Juli 2021 Planungsbegünstigte an Kosten und Lasten gerecht und transparent beteiligen; Sozialgerechte Bodennutzung einführen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Moser, Die Fraktion B’90/Die Grünen stellt folgenden Prüfantrag: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie in der Stadt Deggendorf die „Sozialgerechte Bodennutzung“ (SoBon) eingeführt werden kann, die Planungsbegünstigte konsequent, rechtssicher und transparent an den Kosten und Lasten beteiligt, die durch die kommunale Bauleitplanung ursächlich ausgelöst werden. Der Vorschlag einer entsprechenden Richtlinie ist unter Einbeziehung der Erfahrung aus anderen Kommunen (z.B. Freising, Landsberg, Penzberg) dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll das Modell der SoBon nicht nur bei einer Neuausweisung von Baugebieten, sondern auch bei der Nachverdichtung zur Anwendung kommen. Begründung: Der Begriff der „Sozialgerechten Bodennutzung“ entstammt dem Baugesetzbuch (§1 Abs.5 und §1 Abs.6 Nr.2) Ein hier und im §11 Abs.1 Nr.2 genanntes städtebauliches Ziel ist die Stärkung der Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsgruppen. Insbesondere das Schaffen eines ausreichenden Wohnangebots für Haushalte mit unteren, niedrigen und mittleren Einkommen. Ein Grundstück erfährt durch einen neuen Bebauungsplan eine nicht unerhebliche Bodenwertsteigerung. Durch die Anwendung der SoBon sollen die planungsbegünstigten privaten Grundstückseigentümer transparent an den Kosten und Lasten der kommunalen Bauleitplanung (z.B. Einrichtung zusätzlicher Kita-Plätze) beteiligt werden. Damit wird die Sozialbindung gewährleistet und dem Auftrag aus Artikel 161 der Bayerischen Verfassung konsequent Rechnung getragen.