Bürgerinitiative Weinstraße vom 22.1.2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Moser,

in der BR-Sendung „Quer“ vom 21.1.2021 wurde über die Bürgerinitiative Weinstraße berichtet. Dabei wurde ein Urteil des VG Regensburg erwähnt, dem die Stadt Degendorf offenbar bis heute nicht Rechnung getragen hat, weil man die entsprechenden Haushaltsmittel nicht eingestellt habe.

Hierzu stellt die Fraktion B’90/Die Grünen folgende Anfragen:

  1. Wann ist dieses Urteil ergangen?
  2. Wie lautet dieses Urteil?
  3. Wurde darin eine Frist zur Umsetzung genannt?
  4. Welche Kosten löst das Urteil aus (Lärmmessung)?
  5. Warum wurden entsprechende Mittel nicht im Haushalt eingestellt?
  6. Welche Konsequenzen können sich aus der Nichtbeachtung des Urteils ergeben?
  7. Welche Konsequenzen ergeben sich aus erhöhten Lärmwerten?
  8. Warum wurde die laut Quer-Bericht von der BI Weinstraße angeregte Einführung einer Tempo-30-Zone nicht weiter verfolgt?
  9. Wie sieht die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit aus?

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