Wiederherstellung der Natur

Ein Gesetzgebungsvorschlag der EU soll den Verlust biologischer Vielfalt stoppen.

Der Vorschlag für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist der zentrale Beitrag der EU zu den laufenden Verhandlungen über einen globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020, der noch in diesem Jahr auf der COP15 vom 7. bis 15. Dezember in Montreal angenommen werden soll.

Das vorgeschlagene Gesetz – das erste seiner Art weltweit – trägt zur kosteneffizienten Verwirklichung der Klimaschutz- und Anpassungsziele der EU bei und zur Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen.

im Bayerischen Wald

Der Vorschlag sieht eine Reihe spezifischer Ziele vor.
Die geplanten Maßnahmen für die verschiedenen Ökosysteme:

  • Natürliche und naturnahe Ökosysteme – Verbesserung des Zustands und Wiederherstellung von Lebensräumen mit biologischer Vielfalt in großem Maßstab und Wiederherstellung von Artenpopulationen durch Verbesserung und Erweiterung ihrer Lebensräume;
  • Bestäuber – Umkehr des Populationsrückgangs von Bienen, Schmetterlingen, Hummeln, Schwebfliegen und anderen Bestäubern bis 2030 und Schaffung von Möglichkeiten für Bestäuberpopulationen, wieder größer zu werden, mit einer Methode für die regelmäßige Überwachung von Bestäubern;
  • Waldökosysteme – Erzielung eines positiven Trends bei stehendem und liegendem Totholz, Wäldern mit uneinheitlicher Altersstruktur, der Vernetzung von Wäldern, der Populationsgröße weitverbreiteter Waldvogelarten und dem Bestand an organischem Kohlenstoff;  
  • Städtische Ökosysteme – bis 2030 kein Nettoverlust an städtischer Grünfläche; bis 2040 Zunahme der städtischen Grünfläche um insgesamt 3 %; und bis 2050 Zunahme um 5 %; mindestens 10 % städtische Baumüberschirmung; und ein Nettozuwachs an städtischer Grünfläche, die in bestehende und neue Gebäude und Infrastrukturentwicklungen integriert ist;
  • Landwirtschaftliche Ökosysteme – Erhöhung des Bestands an Wiesenschmetterlingen und Feldvögeln, des Bestands an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden und des Anteils landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt; Wiederherstellung von 30 % der landwirtschaftlich genutzten entwässerten Torfmoorflächen bis 2030; und von 70 % bis 2050;
  • Meeresökosysteme – Wiederherstellung von Meereslebensräumen wie Seegraswiesen oder Sedimentböden, die auch für die Eindämmung des Klimawandels sehr nützlich sind; und Wiederherstellung der Lebensräume von Meerestieren wie Delfinen und Schweinswalen, Haien und Seevögeln;
  • Flussvernetzung – Ermittlung und Beseitigung von Hindernissen, die die Vernetzung von Oberflächengewässern verhindern, damit bis 2030 mindestens 25 000 km Flüsse wieder in einen frei fließenden Zustand gebracht werden.

Download Pressemitteilung PDF (EU)

Fragen und Antworten (EU)


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